Am 01. Januar 2017 trat die neue WMVO (Werkstätten-Mitwirkungsverordnung in Kraft. In der WMVO ist auch Festgehalten dass es in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen geben muss. Die durch eine Direktwahl alle 4 Jahre bestimmt wird.
Wir Frauenbeauftragten vertreten die Interessen und Rechte der Frauen in unserer Einrichtung. Dazu gehört es auch immer wieder auf Schulungen und Tagungen zugehen z.B. Weibernetz und Anthropoi
Unsere Aufgaben bestehen darin:
Zuzuhören, zu vermitteln an die richtige Stelle z.B Beratungsstellen.
Wir bieten auch Frauennachmittage an, bei dem wir gezielte Themen die die Frauen Beschäftigen besprechen und in Gruppen erarbeiten z.B. Partnerschaft.
Selbstbehauptungskurs.
Wir Behandeln Themen wie:
Verhütungs Möglichkeiten, Partnerschaft und auch Kinderwunsch.
Unser Ziel ist es die Frauen zu Stärken ihnen eine Stimme zu geben um ihre Rechte zu kämpfen. Und uns für Gleichberechtigung einzusetzen und