„Qualität durch Handwerk“

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Werkstattrat

Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der bei uns arbeitenden Menschen mit Behinderung. Dabei kümmert er sich hauptsächlich um deren Wünsche und Anliegen und vertritt diese in der gemeinschaftlichen Arbeit.

Der Werkstattrat richtet sich nach den Bestimmungen der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Sie schreibt unter anderem das Wahlverfahren, die Häufigkeit der Treffen, die Amtszeit eines Rates und seine Aufgaben vor – z. B. die Wahl des Vorsitzenden und des Protokollamtes. Der Werkstattrat wird für 4 Jahre gewählt. Einmal im Jahr veranstaltet er eine Vollversammlung an der alle Menschen mit Behinderung teilnehmen können.

Regelmäßig trifft sich der Werkstattrat um die unterschiedlichsten Themen und Aufgaben zu besprechen, u. a. wer den Werkstattrat in den entsprechenden Gremien und Arbeitskreisen vertritt. Außerdem ist er mit einzelnen Vertreter*innen bei den auswärtigen Treffen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft, bei der Landesarbeitsgemeinschaft, der Bundesvereinigung der Werkstatträte sowie bei verschiedenen Treffen von Anthropoi, soweit möglich, vertreten.

Karl-Schubert-Werkstätten | Kurze Str. 31 | 70794 Filderstadt | Tel.: 0711 77091-0 | E-Mail: info@ksg-ev.eu