Die WfbM des Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. ist eine anerkannte Einrichtung nach § 142 SGB IX.
Nach § 140 des Sozialgesetzbuches IX können deshalb unsere Auftraggeber 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Unter dem folgenden Link wird Ihnen hierzu ein Online-Rechner angeboten, mit dem Sie sich schnell einen Eindruck verschaffen können:
www.iw-elan.de