„Qualität durch Handwerk“

50 % Ausgleichsabgabe!

Ausgleichsabgabe

Die WfbM des Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. ist eine anerkannte Einrichtung nach § 142 SGB IX.

Nach § 140 des Sozialgesetzbuches IX können deshalb unsere Auftraggeber 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Unter dem folgenden Link wird Ihnen hierzu ein Online-Rechner angeboten, mit dem Sie sich schnell einen Eindruck verschaffen können:

www.iw-elan.de

Ausgleichsabgabe

Karl-Schubert-Werkstätten | Kurze Str. 31 | 70794 Filderstadt | Tel.: 0711 77091-0 | E-Mail: info@ksg-ev.eu